Wer in NRW 2026 eine Photovoltaikanlage plant, stellt sich zu Recht die Frage: Was gibt es noch? Direkte Zuschüsse vom Bund sind in den letzten Jahren spürbar seltener geworden – doch das Bild trügt. Die größte Förderung, die es je für private PV-Anlagen gab, ist der Nullsteuersatz seit 2023 – und der ist weiterhin in Kraft. Dazu kommen EEG-Vergütung, zinsgünstige KfW-Darlehen, kommunale Fördertöpfe und – neu seit 2026 – eine verschärfte Pflicht, die bei Dachsanierungen PV zwingend vorschreibt.

Dieser Ratgeber listet alle relevanten Programme für den Rhein-Erft-Kreis und die Region Köln/Bonn auf, erklärt, was sie konkret bedeuten, und nennt, was tatsächlich ausgelaufen ist.

Die drei wichtigsten aktiven Förderinstrumente

Steuerrecht
Nullsteuersatz (0 % MwSt.)
0 %
Auf PV-Anlagen bis 30 kWp und Stromspeicher. De facto die größte Förderung – bis zu 3.800 € Ersparnis bei einer 20.000-€-Anlage.
EEG-Vergütung
Einspeisevergütung
8,11 ct/kWh
Überschusseinspeisung bis 10 kWp. 20 Jahre garantiert ab Inbetriebnahme. Für Volleinspeisung: 7,94 ct/kWh.
KfW-Programm 270
Zinsgünstiges Darlehen
ab 3,x %
Für PV-Anlagen aller Größen. Kein Tilgungszuschuss mehr, aber Konditionen deutlich unter marktüblichen Kreditzinsen.

Nullsteuersatz – die größte Förderung, die kaum jemand so nennt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 % (sogenannter Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Das gilt auch für Batteriespeicher, Wechselrichter und wesentliche Komponenten.

Konkret bedeutet das: Wer vor 2023 eine Anlage für 20.000 Euro netto kaufte, zahlte zusätzlich 3.800 Euro Mehrwertsteuer. Heute entfällt diese Belastung vollständig. Kein Antrag, keine Frist, keine Bewilligung – der Nullsteuersatz greift automatisch bei der Rechnungsstellung durch den Installationsbetrieb.

Stand Juli 2026: Der Nullsteuersatz ist unverändert in Kraft. Eine Abschaffung ist nicht geplant. Für Anlagen über 30 kWp sowie für reine Gewerbebauten ohne Wohnnutzung gelten abweichende Regelungen – hier lohnt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater.

Warum das der echte Hebel ist

Eine typische 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet im Rhein-Erft-Kreis derzeit ca. 22.000–26.000 Euro netto. Der eingesparte Mehrwertsteueranteil beläuft sich damit auf rund 4.200–4.940 Euro – mehr als die meisten direkten Förderprogramme je ausgezahlt hätten. Dazu kommt: Dieser Vorteil entsteht ohne Bürokratie, ohne Wartezeiten und ohne Risiko einer nachträglichen Rückforderung.

EEG-Einspeisevergütung – 20 Jahre Einnahmesicherheit

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von PV-Anlagen eine feste Vergütung für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde. Wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, erhält den aktuell gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre ab Inbetriebnahmedatum – unabhängig davon, wie sich das EEG danach entwickelt.

Aktuell gültige Sätze für neue Anlagen 2026:

Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: Die EEG-Vergütung von ca. 8 Ct/kWh ist nicht der primäre Wirtschaftlichkeitshebel. Selbst verbrauchter Solarstrom spart ca. 30–38 Ct/kWh Netzstromkosten ein – das Vier- bis Fünffache. Wer die Förderung richtig optimieren will, maximiert den Eigenverbrauch, nicht die Einspeisung. Mehr dazu im Ratgeber: Einspeisevergütung 2026 im Detail.

Die 20-jährige Garantie macht die EEG-Vergütung dennoch zu einem verlässlichen Einnahmeposten in jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung. Eine Anlage aus 2026 speist bis 2046 zu gesetzlich gesicherten Konditionen ein – das bietet Planungssicherheit, die kein privates Investment so einfach liefert.

KfW-Programm 270 – zinsgünstiges Darlehen für PV

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard" finanziert Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen – darunter Photovoltaik, Windenergie und Batteriespeicher. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.

Was das Programm 2026 bietet

Was es nicht mehr gibt

Den früher im Programm 270 integrierten Tilgungszuschuss gibt es nicht mehr. Wer also einen direkten Zuschuss erwartet, wird beim KfW 270 heute enttäuscht. Der Vorteil liegt allein in den günstigen Zinsen – in einem Marktumfeld mit höheren Zinsen ist dieser Unterschied jedoch spürbar: Bei einem Darlehen über 15.000 Euro über 10 Jahre summiert sich ein Zinsvorteil von 1–2 Prozentpunkten auf mehrere hundert Euro Ersparnis.

Hinweis für Hauseigentümer: Der Antrag für KfW 270 muss vor Baubeginn über eine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt werden – nicht direkt bei der KfW. SZP kann keine Finanzierungsberatung übernehmen, vermittelt auf Wunsch aber Kontakt zu regionalen Bankpartnern.

NRW.BANK und kommunale Förderprogramme

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen und bietet über verschiedene Programme zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien an. Für private PV-Anlagen ist das NRW.BANK.Effizienzkredit-Programm relevant, das sich an Wohngebäude und Modernisierungsmaßnahmen richtet.

Daneben gibt es kommunale Förderprogramme, die je nach Gemeinde erheblich variieren:

SZP klärt das im Erstgespräch: Die kommunalen Förderprogramme ändern sich häufig und sind oft kurzlebig. Im Analysegespräch prüfen wir gemeinsam, welche Programme aktuell für Ihre Gemeinde und Ihre Anlage in Frage kommen – damit kein Fördertopf übersehen wird.

Solardachpflicht NRW §42a BauO NRW – Pflicht als indirekte Förderung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen die letzte Stufe der gestaffelten Solardachpflicht gemäß § 42a Bauordnung NRW. Die Regelung betrifft Bestandsgebäude bei vollständiger Dachsanierung:

Pflicht als Chance

Was zunächst wie eine Belastung klingt, ist in der Praxis für viele Hauseigentümer ein Anstoß zu einer wirtschaftlich sinnvollen Investition. Wer ohnehin das Dach saniert, erfüllt die Pflicht mit einer Anlage, die sich über Eigenverbrauch und Einspeisevergütung rechnet – und profitiert gleichzeitig vom Nullsteuersatz und der EEG-Garantie.

Wichtig: Partielle Dachsanierungen (nur Teilflächen) oder reine Dachreparaturen lösen die Pflicht nicht aus. Die §42a-Verpflichtung greift ausschließlich bei vollständiger Erneuerung der gesamten Dachfläche. Im Zweifel lohnt sich eine Abstimmung mit dem zuständigen Bauordnungsamt oder einem Fachbetrieb.

Was nicht mehr gilt – ausgelaufene Förderungen

Nicht alle Programme, die in der Vergangenheit verfügbar waren, existieren heute noch. Ein kurzer Überblick über das, was Stand Juli 2026 nicht mehr zur Verfügung steht:

Keine Pauschalantwort bei kommunalen Programmen
Kommunale Förderprogramme werden oft ohne große Ankündigung aufgelegt oder eingestellt. Manche Stadtwerke und Gemeindeverwaltungen im Rhein-Erft-Kreis haben 2024/2025 kurzfristige Zuschüsse angeboten, die schnell ausgeschöpft waren. Aktuelle Verfügbarkeit immer direkt bei SZP oder der jeweiligen Gemeinde erfragen.

Häufige Fragen zur Förderung Photovoltaik NRW 2026

Gibt es 2026 noch Förderung für Photovoltaik in NRW?

Ja, und deutlich mehr als viele denken. Die wichtigsten aktiven Förderinstrumente sind: der Nullsteuersatz (0 % MwSt.) auf PV-Anlagen und Speicher, die EEG-Einspeisevergütung (20 Jahre garantiert, ca. 8,11 Ct/kWh Überschusseinspeisung bis 10 kWp), das KfW-Programm 270 mit zinsgünstigen Darlehen sowie je nach Gemeinde kommunale Fördertöpfe über die NRW.BANK oder lokale Stadtwerke.

Was bedeutet der Nullsteuersatz konkret für meine Anlage?

Auf den Kauf und die Installation einer PV-Anlage bis 30 kWp sowie auf Stromspeicher fällt 0 % Mehrwertsteuer an. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher im Wert von 22.000–26.000 Euro netto entspricht das einer Ersparnis von ca. 4.200–4.940 Euro gegenüber dem früheren 19 %-Satz. Kein Antrag notwendig – der Installationsbetrieb stellt die Rechnung direkt mit 0 % aus.

Wie lange gilt die EEG-Einspeisevergütung, die ich 2026 bekomme?

Die EEG-Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme garantiert. Wer 2026 ans Netz geht, erhält den dann gültigen Satz – aktuell ca. 8,11 Ct/kWh (Überschusseinspeisung, bis 10 kWp) – bis ins Jahr 2046. Spätere Gesetzesänderungen berühren diesen Vertrag nicht.

Bekomme ich beim KfW 270 auch einen Zuschuss?

Nein. Den früher im Programm 270 enthaltenen Tilgungszuschuss gibt es nicht mehr. Das KfW 270 bietet 2026 ausschließlich ein zinsgünstiges Darlehen – mit Konditionen, die in der Regel deutlich unter marktüblichen Kreditzinsen liegen. Der Antrag muss vor Baubeginn über eine Hausbank oder einen anderen KfW-Finanzierungspartner gestellt werden.

Was bedeutet die Solardachpflicht §42a BauO NRW für Bestandsgebäude?

Seit dem 1. Januar 2026 greift die letzte Stufe der Solardachpflicht in NRW: Wer sein Dach vollständig saniert (gesamte Dachfläche erneuert), ist verpflichtet, mindestens 30 % der Netto-Dachfläche mit einer PV-Anlage zu belegen. Reine Reparaturen oder Teilsanierungen lösen die Pflicht nicht aus. Ausnahmen sind möglich, wenn die technische oder wirtschaftliche Eignung nachweislich fehlt. Gleichzeitig profitieren Sanierungsprojekte von Nullsteuersatz und EEG-Vergütung – die Pflicht ist also oft auch eine Chance.

Welche Förderung gilt konkret für Ihr Projekt?

Förderung ist kein Einheitspaket – was für Ihr Dach, Ihre Gemeinde und Ihre Anlagengröße tatsächlich gilt, klären wir kostenlos im Erstgespräch. Meisterbetrieb seit 2001, über 800 Anlagen im Rhein-Erft-Kreis.