Wer sich 2026 für eine Photovoltaikanlage interessiert, stolpert früh über die Frage: „Lohnt sich das noch, wenn die Einspeisevergütung so niedrig ist?" Die kurze Antwort: Ja – und die Frage zeigt, dass viele die Wirtschaftlichkeit am falschen Ende messen. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Vergütungssätze, was die 20-Jahres-Garantie wirklich bedeutet, was bei negativen Strompreisen passiert und warum Eigenverbrauch der eigentliche Renditetreiber ist.

Aktuelle Vergütungssätze 2026 im Überblick

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) legt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen fest. Die Sätze werden quartalsweise für Neuanmeldungen angepasst – wer seine Anlage registriert, erhält den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Satz. Für Anlagen, die im Jahr 2026 ans Netz gehen, gelten folgende Vergütungssätze:

Anlagengröße Einspeiseart Vergütung (ct/kWh) Hinweis
bis 10 kWp Volleinspeisung 7,94 ct/kWh 100 % des erzeugten Stroms wird eingespeist
bis 10 kWp Überschusseinspeisung 8,11 ct/kWh Nur nicht selbst verbrauchter Strom wird eingespeist
10–40 kWp Volleinspeisung 6,54 ct/kWh Für den über 10 kWp hinausgehenden Anteil
10–40 kWp Überschusseinspeisung 7,03 ct/kWh Staffelvergütung nach Anlagengröße
über 40 kWp Überschusseinspeisung 5,74 ct/kWh Anteil über 40 kWp; Ausschreibungspflicht ab 1 MWp

Was bedeutet das für eine typische Anlage in Pulheim? Die häufigste Anlage, die SZP installiert, hat eine Leistung von 10 kWp. Bei Überschusseinspeisung und einem Jahresertrag von ca. 9.500 kWh erzielt ein solches System – abhängig vom Eigenverbrauchsanteil – rund 200–400 Euro jährliche Einspeisung. Mehr dazu im Abschnitt über Eigenverbrauch.

Nullsteuersatz gilt weiter: Seit 2023 werden Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen sowie Stromspeichern mit 0 % Mehrwertsteuer besteuert. Stand Juli 2026 ist diese Regelung unverändert in Kraft. Das senkt die Anschaffungskosten für Privatpersonen spürbar.

20 Jahre Vergütungsgarantie – was das konkret bedeutet

Wer eine Photovoltaikanlage 2026 in Betrieb nimmt, erhält den dann gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre ab Inbetriebnahmedatum garantiert – unabhängig davon, wie sich das EEG danach entwickelt. Eine Anlage aus 2026 ist also bis 2046 zu dem heute festgelegten Satz vergütet.

Diese Planungssicherheit ist ein echter Vorteil: Niemand muss darauf spekulieren, welche politischen Entscheidungen in den nächsten zwei Jahrzehnten fallen. Der vertraglich gesicherte Vergütungssatz fließt als fester Ertrag in jede seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung ein.

Quartalsweise Degression für Neuanmeldungen

Für zukünftige Neuanmeldungen gilt: Der Vergütungssatz wird je nach Zubaudynamik quartalsweise angepasst. Steigt der Zubau stark, sinkt der Satz für das nächste Quartal etwas stärker; bleibt er hinter den Zielen, kann er auch unverändert bleiben. Wer heute plant, sollte nicht auf einen höheren Satz im nächsten Quartal warten – die Vergütungsunterschiede von Quartal zu Quartal sind marginal, die eingesparten Stromkosten durch einen früheren Start hingegen sofort wirksam.

Negative Strompreise – was passiert wirklich?

An sonnigen Sonntagen oder Feiertagen mit wenig industriellem Stromverbrauch kann es an der Strombörse zu negativen Preisen kommen: Es gibt mehr Strom als Abnehmer. In solchen Stunden greift § 51 EEG.

§ 51 EEG – Pausierung, kein Verlust: Herrschen für mindestens eine Stunde negative Preise an der Börse, wird die EEG-Vergütung für diese Stunden auf 0 ct/kWh gesetzt. Die Anlage produziert weiter, der Strom wird ins Netz eingespeist – nur nicht vergütet. Es entstehen keine Kosten, keine Strafzahlungen, keine Rückzahlungspflichten.

Wie häufig passiert das in der Praxis? Negative Preise treten an einzelnen Tagen im Jahr auf, meist an Wochenenden oder Feiertagen mit starker Sonneneinstrahlung. Der tatsächliche Ertragsausfall durch § 51 EEG ist für eine typische Haushaltsanlage in der Region Pulheim gering – er liegt in der Regel bei wenigen Euro im Jahr.

Wichtig für die Planung: Wer einen Batteriespeicher betreibt, kann während Hochproduktionsphasen den Speicher füllen und verringert so die Einspeisung in kritischen Stunden automatisch. Der Eigenverbrauch steigt, die § 51-Auswirkung sinkt.

Eigenverbrauch schlägt Einspeisung – die Rechnung

Hier liegt der größte Denkfehler bei der Wirtschaftlichkeitsdiskussion: Die Einspeisevergütung ist nicht der Hauptertrag einer Photovoltaikanlage. Der echte Spareffekt entsteht durch vermiedene Stromkosten.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung – direkte Gegenüberstellung
Eingesparter Netzstrom (Eigenverbrauch) 30–38 ct/kWh
Einspeisevergütung Überschusseinspeisung 8,11 ct/kWh
Eigenverbrauchsanteil ohne Speicher ~30 %
Eigenverbrauchsanteil mit Speicher 70–80 %
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund 4-mal so viel wert wie eine eingespeiste. Der Fokus liegt daher auf maximalem Eigenverbrauch – nicht auf der Einspeisevergütung.

Konkrete Beispielrechnung: 10-kWp-Anlage in Pulheim

Ein 10-kWh-Speicher – der bei 10 kWp als Faustregel sinnvoll ist – steigert den Jahresertrag um über 1.100 Euro. Die Faustregel lautet: Speichergröße in kWh = Anlagenleistung in kWp.

Mehr zur Optimierung des Eigenverbrauchs finden Sie im Ratgeber: Eigenverbrauch steigern – so holen Sie mehr aus Ihrer PV-Anlage heraus.

Volleinspeisung – für wen ist das sinnvoll?

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz gegeben – der Betreiber bezieht seinen Haushaltsstrom weiterhin vollständig aus dem Netz. Im Gegenzug gibt es einen festgelegten Vergütungssatz (aktuell ca. 7,94 ct/kWh bis 10 kWp), der etwas unter dem der Überschusseinspeisung liegt.

Volleinspeisung kann sich lohnen, wenn:

Für den typischen Privathaushalt in Pulheim oder dem Rhein-Erft-Kreis mit normalem Verbrauchsprofil ist Überschusseinspeisung mit Speicher in fast allen Fällen die wirtschaftlich überlegene Wahl.

Häufige Missverständnisse zur Einspeisevergütung

Mythos

„PV lohnt sich nicht mehr, weil die Einspeisevergütung so niedrig ist."

Fakt

Die Einspeisevergütung war nie der primäre Renditehebel – das ist der Eigenverbrauch. In den frühen 2010er-Jahren mit Vergütungen über 40 ct/kWh war Volleinspeisung lukrativer als Eigenverbrauch. Heute, mit Netzstrombezugspreisen von 30–38 ct/kWh und Vergütungen von ~8 ct/kWh, ist es genau umgekehrt. Die Wirtschaftlichkeit einer gut geplanten Anlage war nie besser als jetzt.

Mythos

„Bei negativen Strompreisen verliere ich Geld mit meiner PV-Anlage."

Fakt

Nein. § 51 EEG pausiert lediglich die Vergütung auf 0 ct/kWh – es entsteht weder eine Rückzahlungspflicht noch ein negativer Ertrag. Die Anlage produziert weiter, sie wird in diesen Stunden nur nicht für die Einspeisung bezahlt. Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauch in diesen Stunden sogar erhöhen, weil der Speicher geladen wird statt einzuspeisen.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2026

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für eine Anlage bis 10 kWp?

Für Anlagen bis 10 kWp gilt 2026 eine Einspeisevergütung von ca. 7,94 ct/kWh bei Volleinspeisung und ca. 8,11 ct/kWh bei Überschusseinspeisung. Die Sätze werden quartalsweise für Neuanmeldungen angepasst und sind ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert.

Wie lange wird die Einspeisevergütung garantiert?

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme garantiert. Wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, erhält den dann gültigen Vergütungssatz bis 2046 – unabhängig davon, wie sich das EEG danach entwickelt.

Was passiert bei negativen Strompreisen mit meiner Vergütung?

Bei negativen Börsenstrompreisen wird die Einspeisevergütung gemäß § 51 EEG vorübergehend auf 0 ct/kWh pausiert. Die Anlage produziert weiter, die Einspeisung in das Netz ist jedoch nicht vergütungspflichtig. Es entstehen keine Kosten oder Rückzahlungspflichten für den Anlagenbetreiber. Mit Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauch in diesen Stunden gezielt erhöhen.

Lohnt sich Photovoltaik noch, wenn die Einspeisevergütung so niedrig ist?

Ja, denn die Wirtschaftlichkeit hängt heute primär vom Eigenverbrauch ab, nicht von der Einspeisevergütung. Selbst verbrauchter Solarstrom spart ca. 30–38 ct/kWh Netzstromkosten ein – das ist das Vier- bis Fünffache der Einspeisevergütung von ca. 8 ct/kWh. Eine gut geplante 10-kWp-Anlage mit Speicher erzielt in der Region Pulheim Jahreserträge von über 2.500 Euro.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen 2026?

Seit 2023 gilt für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen sowie Stromspeichern ein Nullsteuersatz (0 % MwSt.). Diese Regelung ist Stand Juli 2026 weiterhin in Kraft und macht PV-Anlagen für Privatpersonen deutlich günstiger – ohne Mehrwertsteuer-Rückerstattung über eine Gewerbeanmeldung.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung – was ist für mich besser?

Für die meisten Haushalte in der Region Pulheim, Köln und Bonn ist Überschusseinspeisung die bessere Wahl, da der selbst verbrauchte Strom mehr Ersparnis bringt als der geringfügig höhere Vergütungssatz der Volleinspeisung. Volleinspeisung kann für Gebäude ohne nennenswerten Tagesverbrauch (z. B. reine Gewerbegebäude) wirtschaftlich attraktiver sein. Unsere Fachberater analysieren Ihr individuelles Lastprofil und empfehlen die optimale Einspeisestrategie.

Wie viel lässt sich bei Ihnen herausholen?

Kostenlose Analyse Ihres Daches, Verbrauchsprofils und des optimalen Eigenverbrauchskonzepts – vom Meisterbetrieb mit über 25 Jahren Erfahrung im Rhein-Erft-Kreis.